Fahrzeugkameras und die DSGVO – bleiben Sie auf der richtigen Seite des Gesetzes

Als im Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union neue Datenschutzvorschriften – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – eingeführt wurden, gab es unter den Betreibern von Nutzfahrzeugen zahlreiche Diskussionen zum Thema Überwachungskameras auf Fahrzeugen.

Es wurde die Sorge laut, dass Videoaufzeichnungen während der Fahrt (und bei geparktem Fahrzeug) gegen die DSGVO verstoßen könnten. Die entsprechenden Informationen in den Medien waren unvollständig und zum Teil irreführend.

Wir haben uns in den letzten Monaten nach Kräften darum bemüht, die Sorgen unserer Kunden zu zerstreuen und ihnen die Tatsachen über die DSGVO und Überwachungskameras zu vermitteln. Jetzt, da die neue Verordnung in Kraft getreten ist, können wir zufrieden feststellen, dass unsere Arbeit Früchte trägt. Unser Download-Leitfaden über DSGVO und Fahrzeugkameras enthält klare und praktische Ratschläge über die erforderlichen Schritte zur vollständigen Einhaltung der Gesetze.

Sind Fahrzeugkamera-Systeme mit der DSGVO vereinbar?

Die einfache Antwort lautet, dass digitale Aufzeichnungssysteme selbst gar nicht die DSGVO „einhalten“ können. In der DSGVO wird der Umgang mit Daten geregelt – nicht aber die Hardware zur Aufzeichnung dieser Daten. Dennoch ist es wichtig, dass die Hardware und zugehörige Software Merkmale und Funktionen aufweisen, mit denen die Daten von den Betreibern sicher verwahrt werden können.

So ist zum Beispiel der Digitalrekorder der Reihe MDR-50X von Brigade mit neuen getrennten Verwaltungsrechten ausgestattet, die eine Einschränkung des Datenzugriffs ermöglichen. Ebenso verfügt dieses Modell über ein unsichtbares Wasserzeichen, das ein Abspielen von manipulierten Dateien verhindert, sowie über kennwortgeschützte Software und eine verriegelbare Festplatte.

Zur vollständigen Einhaltung der Datenschutzgesetze müssen die Betreiber verschiedene Maßnahmen treffen. Hierzu gehören:

  •        Löschung der Daten nach einem festgelegten Zeitraum
  •    Anmeldung bei der Datenschutzbehörde (in Großbritannien das Information Commissioner’s Office (ICO)) und Meldung von Datenschutzverstößen innerhalb von 72 Stunden
  •     Anbringen von Aufklebern im Fahrerhaus sowie außen am Fahrzeug, um die Fahrer, Fahrgäste und Öffentlichkeit auf die laufenden Überwachungskameras hinzuweisen.

Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in unserem als Download erhältlichen DSGVO-Leitfaden. Ebenso können Sie die offiziellen Ratschläge der britischen Regierung über Datenschutz und Ihr Unternehmen (in englischer Sprache) herunterladen.

Welchen Nutzen bietet eine Aufzeichnung durch Fahrzeugkameras?

Mobile Digitalaufzeichnungen bieten eine Fülle von Vorteilen, wie zum Beispiel:

  • Unwiderlegliches Beweismaterial bei einem Unfall
  • Widerlegung von Forderungen bei provozierten Unfällen oder anderen Betrugsfällen
  • Abschreckung gegen Vandalismus oder Diebstahl vom Fahrzeug
  • Förderung von besserem Fahrverhalten

·       Letztendlich höhere langfristige Effizienz und niedrigere Betriebskosten

Die neue 500-Reihe an mobilen Digitalrekordern von Brigade umfasst Modelle mit WiFi- und/oder 4G-Anschlussmöglichkeit für einen Fernzugriff auf die Daten. Dies erspart unzählige Arbeitsstunden und ermöglicht bei einem Unfall oder einer Versicherungsforderung eine rasche Bearbeitung.

Brauchen Sie Ratschläge über Kamerasysteme für Lkw?

Fahrzeugkameras kommen immer häufiger zum Einsatz – deshalb ist es wichtig, dass Speditionen, Fuhrparkleiter und andere Betreiber die Vorschriften der Datenschutzgesetze genau kennen. Die Geldbußen bei Verstößen sind beträchtlich: bis zu 17 Millionen GBP oder 4 % des Jahresumsatzes (wobei der höhere Betrag gilt).

Hier bei Brigade Electronics können wir nicht nur unsere marktführenden Produkte liefern und installieren, sondern Sie auch dank unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse in der Nutzfahrzeugbranche kompetent beraten.

Wenn Sie mehr erfahren wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

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