TfL kündigt Gnadenfrist für DVS-Einhaltung an
Im Rahmen der DVS waren Betreiber mit Fahrzeugen, die das Sicherheits-Sternesystem nicht erfüllten, verpflichtet, zusätzliche Sicherheitsausrüstungen einzubauen, um eine sichere Zulassung zu erhalten.
Ab Oktober 2024 wird die sichere Genehmigung zum progressiven sicheren System (PSS). Die für die Einhaltung der Vorschriften erforderliche Mindeststernzahl erhöht sich auf drei Sterne, und es müssen neue Technologien eingebaut werden, um dies zu erreichen, da einige ältere Systeme nicht ausreichen werden.
Wenn Ihr Fahrzeug der GSR (General Safety Regulation) entspricht, sollten Sie die meisten Elemente der DVS erfüllen. Es ist jedoch sehr wichtig zu betonen, dass damit das Fahrzeug als Ganzes und nicht einzelne Komponenten gemeint sind. Wenn Sie ein Nachrüstteil haben, das die Anforderungen der GSR erfüllt, ist es trotzdem möglich, dass das komplette Fahrzeug nicht der DVS entspricht.
Was ist die Schonfrist für die Einhaltung der PSS-Vorschriften?
Infolgedessen und auf erheblichen Druck von Spediteuren, hat Transport for London (TfL) einer Fristverlängerung für die Einhaltung der Vorschriften zugestimmt. Diese Frist läuft vom 28. Oktober 2024 bis zum 4. Mai 2025 um 23:59 Uhr. Dieser Zeitraum wurde im Juli 2024 in Zusammenarbeit mit den Londoner Stadträten bestätigt
Antrag und Richtlinien für die Nachfrist
Außerdem werden Anträge für mehrere Fahrzeuge nur für Betreiber mit 100 oder mehr Fahrzeugen akzeptiert. Bei kleineren Flotten müssen Betreiber für jedes Fahrzeug einzeln einen Antrag stellen, um sicherzustellen, dass sie die Kulanzfrist erhalten.

Bewerbungsrichtlinien für Einzelfahrzeuge
- Die Betreiber müssen für jedes einzelne Fahrzeug, für das sie die Kulanzfrist beantragen, einen Antrag stellen. Für den Zugang zu diesem Dienst ist ein London Road User Charging-Konto erforderlich.
- Die Betreiber müssen nachweisen, dass Vorkehrungen für die Ausstattung des Fahrzeugs mit dem Progressive Safe System getroffen wurden. Diese Installation muss nach dem 28. Oktober 2024, jedoch spätestens am 4. Mai 2025 um 23:59 Uhr erfolgen.

Notwendige Unterlagen für Großflotten (über 100 Fahrzeuge)
- Erklärung des Fahrzeugbetreibers auf Firmenbriefpapier mit Kontaktdaten und der DVS-Vorlage für den Antrag auf eine Kulanzfrist unter Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, der Kfz-Kennzeichen (VRM) dieser Fahrzeuge und der Bestätigung, dass die Fahrzeuge über eine gültige Lkw-Sicherheitsgenehmigung verfügen und für die Ausstattung mit PSS-Ausrüstung bis zum 4. Mai 2025 programmiert sind.
- Eine Liste der über 100 Kfz-Kennzeichen (VRM) in einer Excel-MPA-Vorlage, die mit den auf der DVS-Vorlage aufgeführten Kfz-Kennzeichen übereinstimmen muss.
- Nachweis des Monteurs oder Lieferanten auf Briefpapier mit Kopfzeile, einschließlich Kontaktdaten, mit Angabe der Anzahl der Fahrzeuge, für die eine PSS-Montage ODER die Lieferung von Ausrüstung beauftragt wurde, und dass diese Fahrzeuge vor dem 4. Mai 2025 für eine PSS-Montage beauftragt wurden ODER die Ausrüstung vor dem 4. Mai 2025 geliefert wird. Dies muss mit der Gesamtzahl der Kfz-Kennzeichen in der Excel-Tabelle und der Erklärung des Betreibers übereinstimmen. Der Monteur oder Lieferant muss nicht alle Kfz-Kennzeichen auflisten, solange er die Gesamtzahl der Fahrzeuge bestätigt, die ausgestattet werden.

























